Liebe Gönner der Hamnig-DDB0EAM. 
            Nach Änderung im Verfahren, für Sach- und Geldspenden an Körperschaften "Spendenquittungen" zu erhalten, ist es  möglich, dass wir als 
            eingetragener Verein sogenannte Zuwendungsbestätigungen für Geld- oder 
            Sachzuwendungen, jedoch nicht für satzungsgemässe Mitgliedsbeiträge, Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren, steuerrechtlich ausstellen dürfen. 
            Wenn Sie also Sach- oder Geldzuwendungen der Hamnet-Interessengemeinschaft DB0EAM zu kommen lassen wollen, tun Sie es möglichst vor der jeweiligen Jahreshauptversammlung im November d.J. oder durch Überweisung auf das Konto:  
Hamnet-Interessengemeinschaft DB0EAM Sparda-Bank Hessen eG,  
IBAN.: DE44 5009 0500 0001 7743 30 
BIC: GENODEF1S12 
            Nach Bestätigung des Eingangs der Zuwendung durch den Schatzmeister  kann die Bescheinigung an dem Tag ausgehändigt werden oder aber wird per Post zugesandt. (Portogebühren) 
            Mit vy 73 de Harald DJ3AS 
            1. Vorsitzender der Hamnet-Interessengemeinschaft DB0EAM Kassel e.V 
             
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